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Gefahrengutkennzeichnung

Die Gefahrgutklasse (exakt Klassen gefährlicher Güter) ist die Einteilung von Gefahrgut je nach Gefährlichkeitsmerkmal für den Transport gemäß dem Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).

Die Einteilung erfolgt in 9 Klassen.

 

Klasse 1

1-01

Explosivstoffe
Als Explosivstoffe bezeichnet man feste und flüssige Stoffe sowie Stoffgemische, die bei einer ausreichenden Aktivierungsenergie eine bestimmte starke chemische Reaktion durchlaufen. Sie haben eine expandierende Wirkung, bei der sich Wärmeenergie und Gase entwickeln. Diese heftigen Reaktionen können erhebliche Zerstörungen anrichten. Im Umgang besteht Lebensgefahr!

Gefahrstoffe der Klasse 1 werden in sechs Unterklassen unterteilt.

 

1-02

Unterklasse 1.4
Stoffe und Gegenstände, mit geringer Explosionsgefahr – Auswirkungen bleiben auf das Versandstück beschränkt

 

 

1-03

Unterklasse 1.5
Sehr unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe – Als Minimalstanforderung gilt, daß Sie beim Außenbrandversuch nicht explodieren dürfen

 

1-04

Unterklasse 1.6
Extrem unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe – Stoffe bei denen (unter normalen Beförderungsbedingungen) eine vernachlässigbare Wahrscheinlichkeit zu einer unbeabsichtigten Zündung oder Fortpflanzung der Explosion besteht.


Die von Gegenständen der Unterklasse 1.6 ausgehende Gefahr ist auf die Explosion eines einzigen Gegenstandes beschränkt.

Klasse 2

2-01

Entzündliches Gas (flammable gas)
Gase, die bei einer Temperatur von 20°C und einem Standarddruck von 101,3kPa in einer Mischung aus höchstens 13Vol.-% mit Luft entzündbar sind.

 

2-02 - Nichtentzündbares Gas

Nichtentzündbares Gas (non-flammable gas)
Nichtgiftiges Gas (non-toxic gas)

Gase, die den normalerweise in der Atmosphäre vorhandenen Sauerstoff verdünnen oder verdrängen (erstickend wirken) oder die in der Regel durch Abgabe von Sauerstoff stärker als Luft die Verbrennung anderer Stoffe bewirken oder fördern können

 

2-03 Giftiges Gas

Giftiges Gas (toxic gas)
Gase, welche erfahrungsgemäß für Menschen so gitig oder ätzend sind, das sie eine Gefahr für die Gesundheit darstellen bzw. von denen angenommen wird das sie für Menschen giftig oder ätzend sind, weil sie einen LC50-Wert von höchstens 5000ml/m³ (ppm) aufweisen.

Klasse 3

3-01 klasse 3

Entzündbarer flüssiger Stoff (flammable liquid)
Die Klasse 3 beinhaltet Stoffe und Gegenstände, die bei 20°C und 1013 mbar flüssig sind, bei 50°C maximal 3 bar Dampfdruck haben, bei 20°C und 1013 mbar nicht vollständig gasförmig sind und einen Flammpunkt von höchstens 60°C haben. Entzündbare flüssige Stoffe und geschmolzene feste Stoffe mit einem Flammpunkt über 60°C, die auf oder über ihren Flammpunkt erwärmt sind, sind ebenfalls Stoffe der Klasse 3

Klasse 4

4-01 klasse 4

Entzündbarer fester Stoff (flammable solid)
Feste Stoffe und Gegenstände, die durch Funkenflug entzündet werden können oder durch Reibung einen Brand verursachen können. Des Weiteren umfasst die Klasse 4.1 selbstzersetzliche Stoffe, die bei außergewöhnlich hohen Temperaturen oder durch Kontakt mit Verunreinigungen zu stark exothermen Zersetzungen neigen. Explosive Stoffe, die mit einer solchen Menge Wasser oder Alkohol befeuchtet sind oder die eine solche Menge Plastifizierungs- oder Inertisierungsmittel enthalten, daß die explosiven Eigenschaften unterdrückt sind, sind ebenso Stoffe der Klasse 4.1.

 

4-02

Selbstentzündlicher Stoff (spontaneously combustible)
Stoffe einschließlich Mischungen und Lösungen (flüssig oder fest), die sich in Berührung mit Luft schon in kleinen Mengen innerhalb von 5 Minuten entzünden (pyrophore Stoffe). Dazu kommen Stoffe und Gegenstände, einschließlich Mischungen und Lösungen, die in Berührung mit Luft selbsterhitzungsfähig sind. Diese Stoffe können sich nur in größeren Mengen (mehrere kg) und nach längeren Zeiträumen (Stunden oder Tagen) entzünden.

 

4-03

Stoff, der mit Wasser entzündliches Gas bildet (dangerous when wet)
Stoffe sowie Gegenstände mit Stoffen dieser Klasse, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase abgeben, die mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können. Diese Gemische werden durch alle normalen Zündquellen wie z.B. offenes Licht, funkenbildende Werkzeuge und ungeschützte Glühlampen leicht entzünden. Die dabei entstehenden Druckwellen und Flammen können Menschen und die Umwelt gefährden.

Klasse 5

5.1

Entzündend wirkender Stoff (oxidizing agent)
Stoffe, die zwar selbst nicht unbedingt brennbar sind, im Allgemeinen aber durch Abgabe von Sauerstoff die Verbrennung anderer Stoffe verursachen oder zu ihrer Verbrennung beitragen können.


Diese Stoffe können in einem Gegenstand enthalten sein.


Die meisten entzündend wirkenden Stoffe reagieren heftig mit flüssigen Säuren unter Bildung giftiger Gase.

 

5.2

Organisches Peroxid (organic peroxide)
Dieser Klasse sind alle organischen Peroxide zuzuordnen, die mehr als 1% Aktivsauerstoff und mehr als 1% Wasserstoffperoxid oder mehr als 0,5% Aktivsauerstoff und mehr als 7% Wasserstoffperoxid enthalten. Organische Peroxide sind thermisch instabile Stoffe, die einer exothermen selbstbeschleunigenden Zersetzung unterliegen können. Die Augen dürfen nicht mit organischen Peroxiden in Berührung kommen. Einige organische Peroxide verursachen schon nach kurzzeitiger Berührung schwere Hornhautschäden, oder sie verätzen die Haut.

Klasse 6

6.1

Giftiger Stoff (toxic)
Umfasst Stoffe, von denen aus Erfahrung bekannt oder nach tierexperimentellen Untersuchungen anzunehmen ist, dass sie nach dem Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut bei einmaliger oder kurzer Einwirkung in relativ kleiner Menge zu Gesundheitsschäden oder dem Tod eines Menschen führen können.

 

6.2

Ansteckungsgefährlicher Stoff

(infectious substance)
Alle Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten. Krankheitserreger sind Mikroorganismen (einschließlich Bakterien, Viren, Rickettsien, Parasiten und Pilze) oder rekombinierte Mikroorganismen (Hybride oder Mutanten), von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie bei Tieren oder Menschen infektiöse Krankheiten verursachen.

Klasse 7

 

7

Radioaktiver Stoff (radioactive)
Stoffe und Gegenstände, die radioaktive Stoffe enthalten. Gekennzeichnet werden bestimmte medizinische Instrumente bzw. technische Prüfanlagen zur Produktkontrolle.

 

7I

Radioaktiver Stoff - Kategorie I (radioactive I)
Alle Stoffe und Gegenstände mit niedriger Dosisleistung und mittlerer Strahlungsgefahr.

 

7II

Radioaktiver Stoff - Kategorie II (radioactive II)
Alle Stoffe und Gegenstände mit mittlerer Dosisleistung und mittlerer Strahlungsgefahr.

 

7III

Radioaktiver Stoff - Kategorie III (radioactive III)
Alle Stoffe und Gegenstände mit großer Dosisleistung und erheblicher Strahlungsgefahr.

Klasse 8

8

Ätzender Stoff (corrosive)
Umfasst Stoffe die durch chemische Reaktionen lebendes Gewebe, mit denen sie in Berührung kommen, stark schädigen. Des Weiteren beinhaltet die Klasse 8 auch Stoffe, die beim Freiwerden Schäden an anderen Gütern oder Transportmitteln verursachen oder sie zerstören können sowie Stoffe, die erst mit Wasser ätzende flüssige Stoffe oder mit Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe oder Nebel bilden.

Klasse 9

 

9

Verschiedene gefährliche Stoffe oder Gegenstände (miscellaneous)
Alle Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen, die nicht unter eine der vorgenannten Klassen fallen.

Hierunter fallen auch umweltgefährdende Stoffe, Stoffe die in flüssigem Zustand bei Temperaturen von mindestens 100°C befördert oder zur Beförderung bereit gestellt werden und feste Stoffe, die bei Temperaturen von mindestens 240°C befördert oder zur Beförderung bereit gestellt werden.

 

mp

Wassergefährdender Stoff (marine pollutant)
Stoffe, die wegen ihrer Fähigkeit, sich in der aus dem Meer gewonnenen Nahrung biologisch anzureichern (zu akkumulieren) oder wegen ihrer hohen Toxizität für die Tier- und Planzenwelt im Wasser so gekennzeichnet werden.